BGH schränkt Werbung mit Begriff "klimaneutral" ein

Karlsruhe: Wenn Hersteller mit dem Begriff "klimaneutral" werben, müssen sie die Verbraucher genau über die Hintergründe informieren. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Gleichzeitig schränken die Richter damit Werbung mit dem Begriff ein. Im konkreten Fall ging es um den Süßwarenhersteller Katjes. In einer Anzeige für Fruchtgummis warb er mit der Aussage, seit 2021 alle Produkte klimaneutral herzustellen. Doch in Wirklichkeit unterstützt das Unternehmen lediglich Klimaschutzprojekte zum Ausgleich der Treibhausgase, die bei der Produktion entstehen. Die Karlsruher Richter bezeichneten derartige Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" als irreführend.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 27.06.2024 12:00 Uhr

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