Bundestag billigt neues Selbstbestimmungsgesetz

Berlin: Nach einer teils sehr emotionalen Debatte hat der Bundestag das neue Selbstbestimmungs-Gesetz beschlossen. Damit kann der Geschlechtseintrag einer Person beim Standesamt künftig einfacher geändert werden. Das betrifft etwa transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Sie mussten bisher hohe Hürden auf sich nehmen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Meist war ein langwieriges Verfahren nötig - mit Gutachten. Künftig soll die Änderung ein bloßer Verwaltungsakt werden. Jugendliche ab 14 Jahren brauchen dafür die Zustimmung der Eltern. Bis zum Alter von 14 Jahren können Eltern eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags abgeben, allerdings nicht gegen den Willen des Kindes. Auf medizinische Eingriffe zur Geschlechtsangleichung hat das Gesetz keine Auswirkung.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 12.04.2024 16:00 Uhr

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