Bundestag erleichtert Nutzung von Balkonkraftwerken

Berlin: Sogenannte Solar-Balkonkraftwerke sollen künftig leichter genutzt werden können. Der Bundestag beschloss am Abend Änderungen im Miet- und Wohneigentümer-Recht. Danach kann eine Installation von Steckersolargeräten nur noch in begründeten Ausnahmefällen untersagt werden - etwa wegen Denkmalschutzes. Die Regelungen gelten für Anlagen mit einer Leistung von bis zu zwei Kilowatt. - Heute stimmt der Bundestag unter anderem über die geplanten Entlastungen für Landwirte ab. Nach den Plänen der Ampel-Koalition soll es etwa steuerliche Entlastungen bei schwankenden Gewinnen geben - beispielsweise wegen des Wetters.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 05.07.2024 06:00 Uhr

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