DFL scheitert mit Beschwerde gegen Polizeigebühren

Karlsruhe: Die Deutsche Fußball Liga, also die Fußballclubs der 1. und 2. Bundesliga, müssen die Polizeikosten rund um Hochrisikospiele mittragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Gerichtspräsident Harbarth machte zu Beginn der Urteilsbegründung deutlich, dass auch Privatveranstalter an Polizeikosten beteiligt werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht weist in seinem Urteil darauf hin, dass die Bundesligaclubs als kommerzielle Veranstalter von Fußballspielen vom Einsatz der Polizeikräfte profitieren. Deshalb sei es gerechtfertigt, bei besonders gefahrgeneigten Spielen die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, so Gerichtspräsident Harbarth. Bayerns Innenminister Herrmann will nach diesem Urteil jetzt das Gespräch mit den Profi-Vereinen im Freistaat suchen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 14.01.2025 14:00 Uhr

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