Für Cannabis am Steuer gilt seit heute ein Grenzwert

Berlin: Ab heute gelten neue Regeln für Cannabis im Straßenverkehr. Vergleichbar mit der Promillegrenze für Alkohol tritt nun ein Grenzwert für Cannabis am Steuer in Kraft: Er liegt bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabiol - kurz THC - pro Milliliter Blut. Darüber drohen 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Wird beim Fahrer zusätzlich Alkohol festgestellt, kann das Bußgeld auf 1.500 Euro steigen. In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein komplettes Cannabis-Verbot am Steuer. Das Bundesverkehrsministerium verspricht sich Rechtssicherheit und Klarheit durch die neuen Regeln. Nötig waren sie durch die teilweise Legalisierung von Cannabis seit dem 1. April geworden.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 22.08.2024 08:00 Uhr

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