Haftbefehl nach Mannheimer Todesfahrt erlassen

Mannheim: Gegen den Todesfahrer in der Fußgängerzone der baden-württembergischen Stadt ist Haftbefehl erlassen worden. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, erging die Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim unter anderem wegen des Verdachts des Mordes in zwei Fällen. Der möglicherweise psychisch kranke Deutsche war vorgestern mit einem Auto in der belebten Innenstadt in eine Menschenmenge gerast. Am Abend wurde der zwei Toten und elf Verletzten in einem ökumenischen Gottesdienst gedacht.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 05.03.2025 07:00 Uhr

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