Internationale Überwachung durch BND ist teils verfassungswidrig

Karlsruhe: Der Bundesnachrichtendienst darf die internationale Kommunikation nicht mehr ganz so überwachen wie bisher. Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnisse des BND teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Schutz der Privatsphäre vor allem ausländischer Menschen bisher unzureichend sei. Konkret geht es um die Überwachung zwischen Teilnehmern im In- und Ausland, um die Gefahr von großen Cyberangriffen rechtzeitig zu erkennen. Das Bundesverfassungsgericht verfügte eine Neuregelung bis Ende 2026.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 07.11.2024 11:00 Uhr

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