Karlsruhe weist Vorstoß für Tempolimit auf Autobahnen ab

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Vorstoß für ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen abgewiesen. Aus Sicht des Gerichts ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig. Deshalb wurde sie nicht zur Entscheidung angenommen. Wie es aus Karlsruhe heißt, fehlt eine ausreichende Begründung. Die Kläger hätten nicht hinreichend dargelegt, warum sie sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Aus Sicht der Kläger ergreift der Gesetzgeber nicht genug Maßnahmen für den Klimaschutz - wie eben ein Tempolimit. Dadurch werde es am Ende des Jahrzehnts zu erheblichen Freiheitseinschränkungen kommen, weil der Verkehrssektor bis dahin nicht so viel CO2 eingespart haben werde wie vorgesehen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 17.01.2023 11:00 Uhr

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