Pauschalverbot von Pro-Palästina-Slogan auf Demo ist rechtswidrig

München: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält ein pauschales Verbot des bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendeten Slogans "From the river to the sea" für rechtswidrig. Die Münchner Richter gaben der Beschwerde einer Frau statt, die für den kommenden Montag eine Demonstration angemeldet und Plakate mit der Aufschrift angekündigt hatte. Die bayerische Landeshauptstadt hatte der Frau verboten, die Parole zu verwenden, weil damit der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege. Aus Sicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Verwendung nur strafbar, wenn ein erkennbarer Bezug zur Terrororganisation Hamas oder anderen verbotenen Vereinigungen vorliegt. Der Slogan "From the river to the sea" soll ausdrücken, dass eine vollständige Befreiung Palästinas vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt wird - also auch auf dem Gebiet Israels.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 27.06.2024 23:00 Uhr

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