Keine Entscheidung über Verfassungsbeschwerde im Fall Wolbergs

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, im Fall des früheren Regensburger Oberbürgermeisters Wolbergs über eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden. Zur Begründung heißt es vom Gericht, der Rechtsweg gegen die drei Urteile sei noch nicht ausgeschöpft. In den Verfahren gegen Wolbergs geht es unter anderem um Wahlkampfspenden. Sein Verteidiger hatte gegen zwei Urteile des Regensburger Landgerichts sowie ein Urteil des Bundesgerichtshofs Verfassungsbeschwerde eingereicht. In einem Regensburger Verfahren war er wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt worden, aber straffrei geblieben. Der zweite Prozess endete mit einer Verurteilung wegen eines Falles der Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil in Teilen auf, beanstandete es als zu milde und verwies den Fall an das Landgericht München I. Das zweite Urteil bestätigte der BGH in Gänze.

Sendung: BR24 Nachrichten, 18.09.2024 19:45 Uhr

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