Länder dürfen bei Hochrisikospielen Profifußball zur Kasse bitten

Karlsruhe: Die Bundesländer dürfen ihre zusätzlichen Polizeikosten bei Hochrisikospielen dem Profifußball in Rechnung stellen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit ist der zehn Jahre dauernde Streit um die Gebühren beendet. Die DFL hatte argumentiert, die Allgemeinheit müsse die Polizeieinsätze über Steuern finanzieren. Das Bundesverfassungsgericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Es gebe in der Verfassung keinen allgemeinen Grundsatz, wonach Polizeieinsätze nur durch Steuern finanziert werden müssten. Zudem profitiere die DFL von der erhöhten Polizeipräsenz, weil sie so die Fußballspiele mit einem deutlich verringerten Risiko durchführen könne. Einige andere Bundesländer haben bereits angekündigt, der DFL die Gebühren für Hochrisikospiele ebenfalls in Rechnung stellen zu wollen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 14.01.2025 12:00 Uhr

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