Mehrere neue Gesetze und Regelungen treten in Kraft
Berlin: Zum Monatsbeginn gelten in Deutschland mehrere neue Regelungen und Gesetze: Bafög-Empfänger bekommen ab heute mehr Geld. Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent - Studierende, Auszubildende und Schüler, die den vollen Satz bekommen, können mit rund 40 Euro mehr im Monat rechnen. Außerdem wird die Grenze, ab der das Einkommen der Eltern angerechnet wird, angehoben. Dadurch können mehr Menschen Bafög beantragen. Ab heute greift auch die Ausbildungsgarantie des Bundes, die es Schulabgängern ermöglicht, eine außerbetriebliche Ausbildung zu beginnen, wenn sie keinen Platz gefunden haben. Besitzer einer Photovoltaikanlage, die nicht ihren gesamten erzeugten Strom selbst nutzen und Überschüsse ins Netz einspeisen, bekommen dafür künftig weniger Geld. Betroffen sind aber nur PV-Anlagen, die von heute an ans Netz gehen. Ab heute können auch Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens ohne größere Hürden bei den Standesämtern beantragt werden. Diese werden zum ersten November wirksam, dann tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das der Bundestag im April beschlossen hat. Die bisherige Vorab-Beratungspflicht und die benötigten psychiatrischen Gutachten sind für eine Änderung nicht mehr nötig. Mit der Erklärung beim Standesamt versichert eine Person, das der neugewählte Geschlechtseintrag ihrer Identität am besten entspricht und sie die Tragweite der Folgen dieser Änderung verstanden hat.