Münchner Parkhausmord-Prozess wird wohl neu aufgerollt

Augsburg: Fast 20 Jahre nach dem Tod einer Münchner Parkhaus-Besitzerin kommt wieder Bewegung in den Fall. Das Landgericht Augsburg hat den Wiederaufnahmeantrag des wegen Mordes an seiner Tante verurteilten Mannes in zwei Punkten für zulässig erklärt. Das Gericht begründete den Beschluss damit, dass es inzwischen eine neue Aussage einer Zeugin gibt. Außerdem liegen zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf vor.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 04.12.2024 18:00 Uhr

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