Neues Staatsangehörigkeitsgesetz tritt in Kraft

Berlin: In Deutschland gilt ab heute ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz. Es sieht vor, dass Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten Umständen schon nach drei statt bisher acht Jahren den deutschen Pass beantragen können. Voraussetzungen sind demnach etwa gute Leistungen in Schule oder Job, sehr gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten zudem ab sofort die deutsche Staatsangehörigkeit.

Sendung: BR24 Nachrichten, 27.06.2024 04:00 Uhr

Zur BR24 Startseite