Vereine müssen Polizeikosten für Hochrisiko-Fußballspiele mittragen

Karlsuhe: Die Bundesländer dürfen ihre zusätzlichen Polizeikosten bei sogenannten "Hochrisikospielen" dem Profifußball in Rechnung stellen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Bisher hat immer der Steuerzahler dafür aufkommen müssen. Bremen hatte vor zehn Jahren die Reißleine gezogen - und die Kosten der Deutschen Fußball-Liga in Rechnung gestellt. Die hat sich juristisch dagegen gewehrt. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist sie nun unterlegen. "Die Erhebung einer solchen Gebühr genügt als Berufsausübungsregel den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere denen der Verhältnismäßigkeit", sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth. Damit ist der zehn Jahre dauernde Streit um die Gebühren beendet.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 14.01.2025 11:00 Uhr

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