Verfahren um Rappenalpprozess ist vorläufig eingestellt

Kempten: Das Verfahren um die Zerstörung des Rappenalpbachs ist gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Anklage und Verteidigung nahmen einen entsprechenden Vorschlag des Vorsitzenden Richters an. Einer der beiden angeklagten Alpgenossen soll 20.000 Euro zahlen, der andere 5.000 Euro. Beide Beträge werden aufgeteilt und gehen an das Kinderhospiz Grönenbach, die Stiftung Kulturlandschaft Günztal Ottobeuren sowie den Bund Naturschutz. Ein Teil fließt auch in die Staatskasse. Sobald das Geld eingegangen ist, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Die beiden Alpbauern waren angeklagt, weil sie den unter Naturschutz stehenden Rappenalpbach durch Baggerarbeiten kanalisiert haben sollen. Nach Ansicht des Richters gab es aber auch Fehler auf Seiten des Landratsamts Oberallgäu. Die Begradigung des Wildbachs hatte vor zwei Jahren für Empörung gesorgt.

Sendung: BR24 Nachrichten, 18.07.2024 10:45 Uhr

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