Verfassungsschutzgesetz in Hessen ist teils verfassungswidrig

Karlsruhe: Das Verfassungsschutzgesetz in Hessen ist in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nach Ansicht der Richter in Karlsruhe verstoßen einige Regelungen, bei denen es um die Erhebung und Übermittlung von Daten geht, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dabei geht es unter anderem um die Handyortung und den Einsatz von verdeckten Ermittlern. - Das Verfassungsschutzgesetz in Hessen war erst im vergangenen Jahr geändert worden. Nach dem heutigen Karlsruher Urteil muss es erneut nachgebessert werden.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 17.09.2024 12:00 Uhr

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