Verlegung der Polizeihubschrauber in Teilen rechtswidrig

München: Die geplante Verlegung der bayerischen Polizeihubschrauberstaffel vom Münchner Flughafen nach Oberschleißheim ist in Teilen rechtswidrig. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts München hervor. Nach Ansicht der Richter verstoßen die Planungen der Regierung von Oberbayern teilweise gegen Naturschutzvorgaben. Geklagt hatte der Bund Naturschutz. Weitere Klagen der Gemeinde Oberschleißheim sowie der Stadt und des Landkreises München waren nicht erfolgreich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 04.07.2024 20:00 Uhr

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