Wirtschaftsprozesse können auch auf Englisch geführt werden

Berlin: Der Bundestag hat mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf zugestimmt, der den Ländern die Einrichtung sogenannter Commercial Courts ermöglicht. An diesen neuen Spruchkammern sollen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich geführt werden können, sofern sich die Parteien auf die Anrufung eines solchen Gerichts verständigt haben. Als Verfahrenssprache stehen demnach Deutsch und Englisch zur Auswahl. Gegen die Entscheidungen der Commercial Courts soll eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich sein.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 04.07.2024 16:00 Uhr

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