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BND darf weiter am Internetknoten DE-CIX lauschen

BND darf weiter am Internetknoten DE-CIX lauschen

Der Bundesnachrichtendienst zapft den weltgrößten Internetknotenpunkt DE-CIX in Frankfurt an - und darf das laut Bundesverwaltungsgericht weiterhin tun. Der DE-CIX-Betreiber will nun vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Von Florian Regensburger

"Der BND hat sich den größten Teich ausgesucht, in dem er fischen kann", sagte Rechtsanwalt Sven-Erik Heun, der die DE-CIX-Betreibergesellschaft vor dem Bundesverwaltungsgericht vertritt. Und in der Tat: Der DE-CIX (Deutscher Commercial Internet Exchange) in Frankfurt am Main ist der weltweit größte Internetknotenpunkt. Datenströme aus aller Welt laufen hier durch - E-Mails, IP-Telefonate, versendete Dateien. Und der BND darf laut Gericht weiter mitlauschen.

Gericht bestätigt Auffassung des BND

Der DE-CIX-Betreiber könne zur Mitwirkung an der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND verpflichtet werden, erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Der Geheimdienst dürfe auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation überwachen und aufzeichnen.

Streit über Zuständigkeiten

Die DE-CIX Management GmbH dagegen sah in der aktuellen Abhörpraxis einen Rechtsbruch. So ließen die Anordnungen aus dem Bundesinnenministerium zur Überwachung des DE-CIX nicht erkennen, ob sie das aus Sicht der GmbH eigentlich zuständige Kontrollgremium des Bundestags durchlaufen hätten. Rechtsanwalt Wolfgang Roth, der für die Bundesregierung den BND vor Gericht vertritt, erklärte dagegen, dass man die G-10-Kommission des Bundestages als Schutz für von Überwachungen Betroffene installiert habe. Diese Kommission könne entsprechende Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis erlauben, was das Gericht genauso sah.

Datenverkehr wird auf bestimmte Begriffe hin gescannt

Bei dieser strategischen Telekommunikationsüberwachung wird internationaler Datenverkehr, bezogen auf vorgegebene geografische Zonen, auf bestimmte Begriffe hin durchsucht, um zum Beispiel Terroristen bei der Planung von Attentaten auf die Schliche zu kommen. Zunächst einmal wird aber der ganze Datenverkehr abgegriffen.

Gang vors Bundesverfassungsgericht angekündigt

Das Bundesverwaltungsgericht ließ keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu. Der DE-CIX-Betreiber kündigte nach dem Urteil an, in der Angelegenheit vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Zudem werde eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgericht in Leipzig geprüft.