Einkommenssteuererklärung, Antrag auf Elterngeld, Kfz-Zulassung, Meldebescheinigung: nur vier Beispiele für die rund 6000 Verwaltungsdienstleistungen, die es in Deutschland gibt. Damit sich Bürgerinnen und Bürger Behördengänge sparen können, sollen die Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden digitalisiert werden. Und zwar bis Ende dieses Jahres.
So steht es im 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes. Die 6000 Dienstleistungen wurden in 575 Leistungsbündeln von thematisch zusammengehörigen Einzelleistungen zusammengefasst. So umfasst das Bündel "Anerkennung von Berufsqualifikationen" die Anerkennung zahlreicher verschiedener Berufe. Diese 575 Bündel werden OZG-Leistungen genannt, das ist die Währung, wenn man in Deutschland über den Stand der Digitalisierung bei den Verwaltungen spricht.
115 dieser OZG-Leistungen werden alleine vom Bund angeboten. 370 Leistungen von den Ländern und weitere 90 von den Kommunen.
Idee: Gemeinden sollen vorgefertigte Lösungen übernehmen
Damit nicht jede Gemeinde - alleine in Bayern gibt es 2056 - eigene Software-Lösungen für die Abwicklung digitaler Verwaltungsdienstleistungen entwickeln muss, bietet die Länder, darunter auch Bayern vorgefertigte Lösungen an.
So erklärte das bayerische Staatsministerium für Digitales 54 dieser 575 OZG-Leistungen zu so genannten TOP OZG-Leistungen, unter anderem die Beantragung des Personalausweises, des Führerscheins oder einer Geburtsurkunde. Seit Ende 2020 bietet Bayern über sein zentrales E-Government-Portal namens "BayernPortal" für diese 54 Leistungen Online-Dienste an, die Kommunen über das Redaktionssystem des BayernPortals im sogenannten "BayernStore" abonnieren können. "Dieses Abonnement-Prinzip ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Roll-Out der Online-Dienste bei den kommunalen Vollzugsbehörden in ganz Bayern", hieß es dazu im Dezember 2020 in einer Pressemitteilung des Digitalministeriums.
Top-Dienstleistungen sind nicht flächendeckend verfügbar
Doch in der Praxis gestaltet sich dieser Roll-Out nicht so einfach. Die 54 Top-OZG-Leistungen sind bei weitem noch nicht in allen bayerischen Gemeinden verfügbar - von den restlichen mehr als 500 Verwaltungsdienstleistungen ganz zu schweigen. In seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage der grünen Landtagsfraktion vom November 2021 nennt das Digitalministerium folgende Zahlen:
- 4 TOP OZG-Leistungen sind in allen Kommunen über das BayernPortal verfügbar (davon eines, das zentral von einer Bundesbehörde bereitgestellt wird)
- 10 TOP OZG-Leistungen sind in 50 Prozent der Kommunen verfügbar
- 26 TOP OZG-Leistungen sind in mindestens einer Kommune verfügbar.
Für Benjamin Adjei, Sprecher für Digitalisierung der Landtagsgrünen, zeigen diese Zahlen, "dass Bayern den eigenen Ansprüchen bei der Verwaltungsdigitalisierung meilenweit hinterherhinkt", sagte Adjei zu BR24.
Er ist der Meinung, dass die Staatsregierung die Kommunen zu wenig Hilfe bei der Übernahme vorhandener Online-Dienste anbietet. "Die Staatsregierung müsste das Ausrollen von digitalen Verwaltungsdienstleistungen für die Kommunen koordinieren", sagt er zu BR 24.
Außerdem fordern die Grünen die Einführung von "ergänzend fachlich ausgebildeten Chefdigitallotsen und Chefdigitallotsinnen" in den Landratsämtern, die den Digitallotsen und Digitallotsinnen in den einzelnen Gemeinden als Ansprechperson dienen, vernetzen, koordinieren und Impulse einbringen.“
Das bayerische Digitalministerium entgegnet, dass es die Kommunen mit einem "umfangreichen Maßnahmenpaket" unterstützte, unter anderem die finanzielle Unterstützung durch das Förderprogramm "Digitales Rathaus". "Sehr gut annehmen" würden die Kommunen Informationsveranstaltungen des Ministeriums zur OZG-Umsetzung und den Leitfaden zur OZG-Umsetzung.
Digitale Dienstleistungen sind am Land weniger gefragt
Und wie sehen die bayerischen Kommunen ihre Situation? Georg Große Verspohl, der beim Bayerischen Gemeindetag für Digitalisierung zuständig ist, sagt zu BR 24, dass der Freistaat eben nicht alle 54 TOP-OZG anbieten würde, sondern nur einen Teil. Die fehlenden Leistungen müssten die Gemeinden am Markt einkaufen. "Wenn alle OZG-Leistungen flächendeckend in Bayern zur Verfügung stehen sollen, dann soll es der Freistaat auch finanzieren", fordert der Digitalisierungs-Experte.
Und einige Leistungen - wie Anwohnerparkausweise - seien gerade für kleinere Gemeinden nicht so relevant, so Große Verspohl. Ohnehin würden die Leute gerade auf dem Land eher in die Gemeinde kommen, um einen Antrag abzugeben. Digitale Verwaltungsleistungen seien hier gar nicht so sehr gefragt, wie er an einem Beispiel veranschaulicht: "Der Geschäftsleiter einer kleinen Verwaltungsgemeinschaft mit 4000 Einwohnern hat 2020 für 5000 Euro eine Software für die Beantragung von Geburtsurkunden gekauft. Bis Ende 2021 hat er darüber gerade mal zwei Anträge bekommen."
Bayern bei OZG-Umsetzung auf Platz 3 der Bundesländer
Auch wenn es also auf der Umsetzung des OZG auf kommunaler Ebene bisweilen hakt: Im Bundesländer-Vergleich steht Bayern momentan ganz gut da. In dem Dashboard, mit dem das Bundesinnenminsterium den Umsetzungsstand des OZG anzeigt, sind in Bayern bislang 182 der 575 Verwaltungsdienstleistungen in mindestens einer Gemeinde verfügbar. Der Freistaat liegt damit auf Platz 3 aller Bundesländer hinter Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In den meisten bayerischen Kommunen werden zwischen 120 und 143 OZG-Leistungen angeboten.
Angezeigt werden im OZG-Dashboard digitale Verwaltungsdienstleistungen, die mindestens den Reifegrad 2 erreicht haben. Das heißt, dass eine Online-Beantragung möglich ist, Nachweise aber noch nicht online übermittelt werden können. Das Reifegradmodell stammt von der Europäischen Kommission und misst den digitalen Entwicklungszustand einzelner Verwaltungsdienstleistungen. Es reicht von 0 (keine Informationen zur Dienstleistung online verfügbar) bis 4: In dieser höchsten Stufe kann die Dienstleistung komplett digital abgewickelt werden, die Behörden können die nötigen Nachweise dafür aus Registern der Verwaltung abrufen, bei denen der Bürger zuvor seine persönlichen Daten einmal hinterlegt hat. Das nennt man das Once-Only-Prinzip.
Bis Ende des Jahres müssen alle OZG-Leistungen mindestens auf Stufe 3 angeboten werden: Das heißt, dass die Leistung einschließlich aller Nachweise komplett digital abgewickelt werden kann und auch der Bescheid digital zugestellt wird. Und das flächendeckend, also überall.
Dass das bis Ende des Jahres auf allen Ebenen klappt, halten Experten für höchst unwahrscheinlich. “Längst ist allen Beteiligten klar, dass die OZG-Frist bis Ende 2022 nicht eingehalten werden kann”, sagt Helmut Merschmann, der sich als Fachjournalist seit Jahren mit der OZG-Umsetzung beschäftigt zu BR 24. Der Bund setze alles daran, fertig zu werden, "die Länder und Kommunen werden ihre Aufgabenpakete nicht vollständig umsetzen können".
Das bayerische Digitalministerium rechnet damit, dass Verwaltungsleistungen, die direkt in der Hand des Freistaat liegen, "eine flächendeckende Einführung erreicht werden kann". Bei den kommunalen Verwaltungsleistungen seien jedoch die Kommunen gefragt.
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