Continental hat es getan, BMW und die Deutsche Bank auch: Whatsapp-Verbot. Die Mitarbeiter dieser und vieler weiterer Unternehmen dürfen die beliebte Messenger-App nicht mehr auf ihren Diensthandys nutzen. Der Grund: Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die gilt seit 25. Mai in allen EU-Ländern und schreibt strenge Regeln für den Umgang mit persönlichen Daten vor, unter Androhung von Geldstrafen bis zu 20 Millionen Euro.
"Wir haben uns entschieden, Snapchat und Whatsapp zu verbieten"
Dass diese Vorgaben eingehalten werden, ist zum Beispiel bei Whatsapp - aber auch bei anderen Messenger-Apps wie Snapchat - mehr als fragwürdig, sagt Vincent Charles vom Reifenhersteller und Autozulieferer Continental: "Wir haben uns entschieden, Snapchat und Whatsapp zu verbieten, weil beide Apps aus unserer Sicht Datenschutzdefizite aufweisen." Es geht vor allem um das Adressbuch auf den Telefonen. Hier verlangt Whatsapp vollen Zugriff, Nutzer können nicht etwa den Zugriff nur auf einzelne Kontakte zulassen.
Whatsapps Nutzungsbedingungen kollidieren mit DSGVO
Bei Continental betrifft das Verbot mehr als 36.000 Mobiltelefone mit gespeicherten Daten von Kunden und Kollegen. Nach der DSGVO darf man solche Informationen wie Adressen oder Telefonnummern samt zugehörigen Namen nicht ohne Zustimmung jedes einzelnen Betroffenen sammeln und schon gleich gar nicht an Dritte weitergeben. In den Nutzungsbedingungen von Whatsapp heißt es aber:
"Im Einklang mit geltenden Gesetzen stellst du uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp Nutzern und anderen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten." Whatsapp-Nutzungsbedingungen
Verantwortung zu Unrecht beim Nutzer?
Um Whatsapp im Einklang mit den neuen Datenschutzregeln zu nutzen, müssten Mitarbeiter also von jeder Person im Adressbuch ihres Firmenhandys eine Zustimmung dafür einholen. Die Verantwortung lastet dabei auf den falschen Schultern, findet Continental-Sprecher Vincent Charles: "Aus unserer Sicht wird damit die Verantwortung, den Datenschutz einzuhalten, einseitig auf den Nutzer geschoben."
Datenschützer sehen die gleichen Probleme
Speziell Kollegen mit Kundenkontakt müssen aufpassen, dass sie sich nicht in Teufels Küche chatten beziehungsweise whatsappen, weiß auch Andreas Sachs, Informatiker und stellvertretender Präsident des bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht in Ansbach: "Diese Messenger-Apps funktionieren durchgängig so, dass die ganzen Kontaktdaten an den Anbieter übertragen werden müssen. Gerade im dienstlichen Umfeld muss den Unternehmen klar sein, dass dann im Zweifel sämtliche Kontakt- oder Kundenlisten an ein drittes Unternehmen übertragen werden."
Nicht nur Großkonzerne betroffen
Was große Konzerne betrifft, gilt auch für kleine Unternehmen: Denn schreibt zum Beispiel ein Schreiner oder ein Onlineshop-Betreiber über Whatsapp seine Kunden, oder auch ein Verein seine Mitglieder an, dann verstößt er streng genommen ebenfalls gegen die DSGVO. Dass gleich Strafen verhängt werden, muss zwar zunächst niemand fürchten. Die Datenschutzaufsicht hat angekündigt, erst einmal nachsichtig zu sein und auf die Einsicht der betroffenen Kleinunternehmer und auf Informationskampagnen zu setzen.
Allzu viel Zeit sollten Unternehmer sich dennoch nicht mehr lassen, sich auch auf dem dienstlichen Smartphone auf die neuen Regeln einzustellen. Eine Alternative können andere Messenger sein: Continental empfiehlt seinen Mitarbeitern etwa Wire oder Threema, die sich auch ohne generellen Zugriff aufs Adressbuch nutzen lassen.