Etwa zwei Millionen Rezepte werden Tag für Tag in deutschen Apotheken eingelöst. Eine ziemliche Zettelwirtschaft. Die will das Bundesgesundheitsministerium abschaffen - und zwar mit dem E-Rezept. Über kurz oder lang soll das E-Rezept verpflichtend für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden. Zunächst ist die schrittweise Einführung in der gesetzlichen Krankenversicherung geplant.
Daten zum Medikament werden in einem QR-Code gespeichert
Das E-Rezept ist im Prinzip ein QR-Code, auf dem alle relevanten Daten zum verschriebenen Medikament enthalten sind. Der Arzt speichert jede Verordnung auf einem digitalen Gesundheitsserver, der so genannten Telematik-Infrastruktur. Für Patienten gibt es bislang zwei Wege, an diesen QR-Code zu kommen.
Erstens, indem der Arzt den Code ausdruckt. Zweitens, indem man ihn mit der E-Rezept-App der halbstaatlichen Gesundheitsagentur Gematik einscannt. Dazu braucht man allerdings eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion, die eine kontaktlose Datenübertragung über kurze Strecken ermöglicht. Ab kommendem Jahr sollen Patientinnen und Patienten das E-Rezept auch direkt mit einer elektronischen Gesundheitskarte mit NFC-Funktion einlösen können.
- Zum Artikel: "Ein Nürnberger hat es mitentwickelt: Das E-Rezept kommt"
E-Rezept soll unnötige Wege vermeiden
Mit dem QR-Code kann man zur Apotheke gehen, die ihn ausliest, das E-Rezept digital abruft und dann das verordnete Medikament ausgibt. Mit dem E-Rezept kann man ein Medikament auch bei einer Apotheke bestellen und erst abholen, wenn es da ist. So lassen sich unnötige Wege vermeiden. Es ist auch möglich, das E-Rezept digital bei einer Online-Apotheke einzulösen und sich zuschicken zu lassen.
Die E-Rezept-App der Gematik bietet einige Zusatzfunktionen:
- Falls Ärzte Videosprechstunden anbieten, kann das E-Rezept ohne Praxisbesuch in die App übermittelt werden.
- Auch Folgerezepte lassen sich direkt auf die E-Rezept-App übermitteln.
- Mit der sogenannten Familienfunktion können Nutzende der E-Rezept-App verordnete Arzneimittel für ihre Angehörigen oder Nachbarn abholen. Dafür sind die Gesundheitskarte und die PIN der jeweiligen Person notwendig. Die entsprechenden Daten fügt man in der App hinzu.
Wechselwirkungen von Medikamenten lassen sich überprüfen
Die Medikamentenversorgung soll durch das E-Rezept aber nicht nur praktischer, sondern auch sicherer werden. Etwa durch eine Erinnerung, wann man wieder ein Medikament braucht oder durch einen Medikationsplan mit Wechselwirkungscheck: Dabei wird überprüft, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind, wie es auf der Website des Gesundheitsministeriums heißt.
Flächendeckender Starttermin des E-Rezepts in Bayern noch unklar
Am 1. September sind Apotheken in ganz Deutschland dazu verpflichtet, die E-Rezepte anzunehmen. Flächendeckend ausgestellt werden sie zuerst aber nur in zwei Pilotregionen: In Arztpraxen und Krankenhäusern in Westfalen-Lippe und bei Zahnärzten in Schleswig-Holstein. Prinzipiell können aber bundesweit (Zahnarzt-)Praxen und Krankenhäuser das E-Rezept ausstellen, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Die nächste Roll-Out-Stufe wird gestartet, wenn in den beiden Pilotregionen drei Erfolgskriterien erfüllt sind:
- 25 Prozent aller Medikamentenverordnungen müssen als E-Rezepte ausgestellt werden
- Patientinnen müssen dort über das E-Rezept informiert werden.
- Die Quote von Patienten die aufgrund von Fehlern beim E-Rezept zur Praxis zurückkehren mussten, um sich ein Papierrezept als Ersatz geben zu lassen, muss unter drei Prozent liegen.
In der zweiten Roll-Out-Stufe sollen erst sechs und der dritten Stufe neun weitere Bundesländer dazukommen. In welcher Stufe Bayern dabei sein wird, steht noch nicht fest.
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