Netflix hatte dagegen geklagt, dass auch ausländische Videodienste ohne Sitz in Deutschland in die Filmförderung einzahlen müssen. Die EU-Richter verwiesen auf die von der EU-Kommission schon 2016 bestätigten Rechtmäßigkeit der Filmförderung in Deutschland. Danach müssen Anbieter, die Zuschauer oder Nutzer in Deutschland haben, auch anteilig zu ihrem Umsatz in die Filmförderung einzahlen.
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