Sonja Ohrner verkauft in ihrem Onlineshop Futter-Ergänzungsmittel für Hunde. Zu Hause verpackt sie die Dosen mit dem pflanzlichen Pulver und verschickt sie an ihre Kunden. Bald muss die Händlerin dabei neue Datenschutzregeln beachten: Bald tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ohrner darf zum Beispiel nur noch von solchen Kunden einen Eintrag in ihrer Kundenkartei führen, die sich auf ihrer Website registriert haben.
Bußgeld bis 20 Millionen Euro
Außerdem werden die Behörden in Zukunft schärfer kontrollieren, ob Händler zum Beispiel Adressdaten nur zum vereinbarten Zweck nutzen, etwa zur Rechnungslegung; und ob die Daten sicher gespeichert sind. Das maximale Bußgeld steigt von 300.000 auf 20 Millionen Euro - etwa für Großkonzerne in extremen Fällen.
"Also ich muss vor allem darauf achten, wie lange ich Kundendaten speichern darf, wann ich welche Daten löschen muss und welche ich überhaupt über einen längeren Zeitraum speichern darf und diesbezüglich muss ich mich nochmal von einem Anwalt oder einer offiziellen Stelle beraten lassen, damit ich auf der sicheren Seite bin. Und das kostet natürlich Geld." Sonja Ohrner, Online-Händlerin
Unternehmen, Verbände und Vereine betroffen
Diese und viele weitere Pflichten nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung gelten ab 25. Mai für alle Unternehmen, aber auch Vereine und Verbände, die personenbezogene Daten von Kunden oder Mitgliedern erheben, speichern und verarbeiten - egal ob übers Internet oder im Ladengeschäft. Bernd Ohlmann vom bayerischen Handelsverband erwartet Probleme bei der Umsetzung, vor allem bei kleinen Händlern, die sich häufig Teilen noch nicht vorbereitet hätten.
"Betroffen sind alle Unternehmen, egal welcher Größe, kleine und große Unternehmen. Das heißt alldiejenigen, die zum Beispiel Werbe-E-Mails rausschicken oder zum Beispiel Kundenkarten haben, all die müssen sich auf die neuen Regelungen einstellen.", Bernd Ohlmann, Handelsverband Bayern
Datenschützer begrüßt Neuregelung
Über Kundenkarten sammeln Firmen persönliche Daten, um sie für Werbezwecke auszuwerten. Das neue Gesetz, das für alle Unternehmen gilt, erschwert dies nun etwas. Bayerns oberster Datenschützer für den privaten Sektor, Thomas Kranig, sieht in den neuen Datenschutzregeln aber auch Vorteile für die Verbraucher: "Ich habe durch die Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung und auch auf Löschung meiner Daten."
"Wir als Aufsichtsbehörden haben es auf dem Schirm, die Einhaltung dieser Rechte sicherzustellen - auch mit den starken Bußgeldern, die wir nun verhängen können.", Thomas Kranig, Präsident Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Kunden und Verbraucher bekommen also mehr Kontrolle über ihre Daten. Für Händler wie Sonja Ohrner wird es dagegen schwieriger, ihren Kundenstamm zu pflegen. Denn die meisten bestellen bei ihr als Gast, ohne sich zu registrieren.