Facebook verstößt mit einigen seiner Account-Voreinstellungen gegen deutsches Verbraucherrecht, das entschied heute das Berliner Landesgericht. Das Gericht entschied auch, dass Teile von Facebooks Nutzungs- und Datenschutzbedingungen unwirksam sind. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband, der sich unter anderem daran störte, dass bei Facebook Ortungsdienste voreingestellt sind, die dem Chatpartner verraten können, wo man sich gerade befindet.
Rüffel für Voreinstellungen
In diesem Punk gab das Gericht der Organisation recht, genau wie bei der Voreinstellung, wonach das eigene Facebook-Profil in den Ergebnissen von Suchmaschinen gelistet wird. Insgesamt erklärt das Gericht fünf Voreinstellungen für unwirksam und acht Klauseln der Nutzungsbedingungen.
Klarnamen-Pflicht gekippt?
Darunter fällt auch die umstrittene Klarnamen-Pflicht, das heißt: Facebook-Kunden dürfen sich nur unter ihrem echten Namen anmelden. Das ist nicht zulässig, so die Richter, den Nutzern müsse auch eine anonyme Teilnahme an dem Netzwerk ermöglicht werden. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist Facebook zunächst nicht gezwungen, die Vorgaben des Gerichts umzusetzen.