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Strafen beim NetzDG

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Hass im Netz: Soviel Bußgeld müsste Facebook zahlen

Seit dem 1. Oktober ist das umstrittene Gesetz in Kraft, das soziale Netzwerk dazu zwingen soll, mehr gegen Hetze und Fake News zu tun. Jetzt ist offenbar klar wie teuer es wird, wenn Facebook und Co. dagegen verstoßen. Von Christian Schiffer

Über dieses Thema berichtet: Netzfilter am .

Es ist eines der umstrittensten Netzvorhaben der letzten Jahre: Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz möchte Bundesjustizminister Heiko Maas soziale Netzwerke dazu zwingen, mehr zu tun gegen Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigungen und üble Nachrede. "Offensichtlich Rechtswidrige Inhalte" müssen innerhalb von 24 Stunden verschwinden, bei Grenzfällen haben die Internetkonzerne eine Woche Zeit.

Maximal 400000 Euro für Manager

Kritiker befürchten eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, da soziale Netzwerke im Zweifel Inhalte eher löschen würden, um einer hohen Geldstrafe zu entgehen. Nun ist bekannt geworden, wie hoch die Bußgelder für bestimmte Social Networks ausfallen dürften und das hängt vor allem davon ab, wie gravierend der Verstoß ist und wie viele Mitglieder das entsprechende Netzwerk hat. Auch einzelne Manager können übrigens finanziell belang werden und müssen dann maximal bis zu 400000 Euro zahlen.

Auf die Größe kommt es an

Um die Höhe des Bußgeldes bestimmen zu können, sollen soziale Netzwerke in drei Gruppen eingeteilt werden. Kategorie A umfasst Social Networks mit mehr als 20 Millionen registrierten Kunden. In diese Kategorie fällt vermutlich nur Facebook, der Konzern müsste bei schweren Vergehen eine Strafe von bis zu 40 Millionen Euro zahlen. Kategorie B umfasst Netzwerke die zwischen 4 und 40 Millionen Nutzer haben, darunter würde beispielsweise Instagram fallen, aber auch Youtube oder Snapchat. Die Höhe der Strafe könnte in dieser Gruppe bis zu 25 Millionen Euro betragen. Netzwerke mit zwischen zwei und vier Millionen Nutzern würden in die Kategorie C fallen. Betroffen wäre hier wohl Twitter und Pinterest, Verstöße könnten mit bis zu 15 Millionen Euro geahndet werden.

Keine Strafe bei einmaligem Verstoß

Die Netzwerke werden jedoch noch nicht dann zur Kasse gebeten, wenn mal ein rechtswidriges Beitrag stehen bleibt, es muss vielmehr ein systematisches Versagen vorliegen. Beschlossen sind diese Leitlinien laut Bundesjustizministerium allerdings noch nicht. Das NetzDG ist seit 1. Oktober 2017 in Kraft, die Netzwerke haben aber noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2018, um das Gesetz und die Meldemechanismen umzusetzen.