Affenlaute gegen dunkelhäutige Spieler, Neonazi-Gegröle in der Kabine: Rassistische, antisemitische oder beleidigende Rufe und Sprechchöre von Fans, Gewalt gegen Spieler und Schiedsrichter - die Fälle häufen sich im Amateurbereich. Doch was kann man konkret dagegen tun, damit es die Täter auch abschreckt?
Der Bayerische Fußballverband (BFV) reagiert und wird künftig ungeachtet der sportgerichtlichen Aufarbeitung Fälle von Tragweite auch an die Justiz weiterleiten. Diese wird nach Prüfung eigene Strafverfahren anstrengen. Reinhard Röttle, Generalstaatsanwalt in München, und BFV-Präsident Christoph Kern vereinbarten am Donnerstag diese bislang einmalige Zusammenarbeit.
315 Gewaltvorfälle und 87 Spielabbrüche in einem Jahr in Bayern
"In Fällen antisemitischer, rassistischer oder sonst menschenfeindlicher Straftaten muss der Rechtsstaat besonders genau hinschauen und konsequent vorgehen", betonte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich, Schirmherr der Kooperation. Bayern nehme so "eine Vorreiterrolle ein".
Eisenreich präsentierte folgende Zahlen: In der Saison 2022/23 seien insgesamt 185.281 Spiele in Bayern digital erfasst worden. Dabei wurden 315 Gewaltvorfälle und 196 Diskriminierungen gemeldet. 87 Spiele mussten abgebrochen werden. Auch wenn die große Mehrheit von Spielern und Fans friedlich blieben, seien eben doch immer auch "schwarze Schafe" dabei, so der Minister.
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BFV will Täter bestrafen - nicht die Vereine
Der Verband fahre zwar seit Jahren "eine stringente Null-Toleranz-Politik" und sanktioniere Vorfälle "hart und konsequent", ergänzte BFV-Präsident Christoph Kern: "Die Sportgerichtsbarkeit stößt aber immer wieder an ihre Grenzen, wenn es darum geht, Täterinnen und Täter zu bestrafen. Das geht nur dann, wenn wir die Person auch kennen und sie Mitglied in einem unserer Vereine ist. Oftmals bleibt uns nur die Bestrafung des Vereins. Wir aber wollen gegen die Täterinnen und Täter vorgehen."
Mit der jetzt geschlossenen Kooperationsvereinbarung sei man einen großen Schritt weiter, fremdenfeindliche Angriffe auch strafrechtlich bewerten zu lassen.
Laut der Vereinbarung werden besonders schwere Fälle von Unsportlichkeit erfasst, insbesondere erhebliche Vorfälle von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung.
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