Bildrechte: dpa

Ausnahmen beim Mindestlohn sind bald verboten

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Ausnahmen beim Mindestlohn bald verboten

Seit fast drei Jahren gibt es auch in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Seine Einführung war damals höchst umstritten. Das Gesetz sieht Übergangsregelungen vor. Die aber laufen zum Jahresende aus.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft kompakt am .

Mit 8,50 Euro startete der Mindestlohn – zur Zeit liegt er bei 8,84 Euro: Soviel steht einem Beschäftigten mindestens in der Stunde zu. Allerdings durften Tarifverträge drei Jahre lang auch einen niedrigeren Betrag festschreiben. Die Regierung wollte so verhindern, dass der Lohnsprung manch eine Firma überfordert.

Ausnahmen beim Mindestlohn gab es in mehreren Branchen

Einige machten von dieser Regelung auch Gebrauch wie die Fleisch- oder die Textil- und Bekleidungsindustrie. In beiden Branchen liegt der Mindestlohn noch wenige Cent unter den gültigen 8.84 Euro. Ab Januar allerdings haben die Beschäftigten Anspruch auf diesen Betrag.

Manche Angestellte bekommen einen höheren Mindeslohn

Ein Problem hatte die Gewerkschaft IG BAU bei Mitarbeitern in der Land- und Forstwirtschaft oder dem Gartenbau. Für die gilt ein Branchenmindestlohn von 9.10 Euro. Aber der Tarifvertrag läuft zum 31.12. aus. Die Beschäftigten hätten dann ab Januar nur noch Anspruch auf die per Gesetz vorgeschriebenen 8.84 Euro gehabt. Doch in buchstäblich letzter Minute einigte man sich mit den Arbeitgebern doch noch darauf, den Branchenmindestlohn beizubehalten. Auf höhere Einkommen können sich auch die Zeitungszusteller freuen. Statt 8.50 Euro erhalten sie ab Januar 34 Cent mehr pro Stunde.

Problem Mindestlohn-Kontrolle

Ein Problem allerdings bleibt: die Kontrollen. Dafür zuständig ist der Zoll. Und der hat – so die Kritik der Gewerkschaften – nach wie vor zu wenig Personal.