Im Alleingang hat Bayern die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate bis Ende April verlängert. Daran übt die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, die Interessenvertretung des Personals der Steuerverwaltung, Kritik: "Die Fristverlängerung in Bayern ist für mich unverständlich", sagte der Bundesvorsitzende, Florian Köbler, der Deutschen Presse-Agentur.
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Steuer-Gewerkschaft: Finanzverwaltung braucht Erklärung
Das Ziel müsste jetzt vielmehr sein, die Betroffenen nochmals persönlich an die Abgabe zu erinnern. Die Finanzverwaltung brauche das restliche Drittel der Erklärungen so schnell wie möglich, sagte Köbler. "Jeder der abgibt, hat's endlich hinter sich."
Schon vor der Entscheidung der bayerischen Regierung sprach sich Köbler im BR-Interview gegen eine Verlängerung aus - schließlich werde die Sache in drei Monaten auch nicht leichter.
Ein Drittel der Grundsteuererklärungen in Bayern fehlt
Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte, man sei den Bitten aus den Reihen der Steuerberater nachgekommen. Die Vizepräsidentin des Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, Sabine Oettinger, begrüßte die Verlängerung der Abgabefrist. "Die weiteren drei Monate bringen eine dringend notwendige Entlastung für die Kolleginnen und Kollegen in den Kanzleien."
Andere Länder schlossen sich dem bayerischen Schritt nicht an - dort endete die Frist wie geplant am Dienstag. In Bayern fehlt noch knapp ein Drittel aller Grundsteuererklärungen. Bundesweit lag die Quote der abgegebenen Grundsteuererklärungen bis Montag nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bei etwas mehr als 71 Prozent. Die Finanzämter wollen bei nicht fristgerecht abgegebenen Grundsteuererklärungen zunächst säumige Immobilienbesitzer anschreiben und auf mögliche Konsequenzen hinweisen.
Erneute Fristverlängerung nur in Bayern
Die Frist war bereits verlängert worden. Ursprünglich war sie auf Ende Oktober 2022 festgesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs der Erklärungen war die Frist dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden.
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen.
Mit Informationen von dpa
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