Jeder hat in Deutschland das Recht, Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein – das garantiert sogar die Verfassung – er muss es aber nicht. Das gleiche gilt für die Betriebe. Sie können sich dem Arbeitgeberverband anschließen, dann gilt der ausgehandelte Tarifvertrag auch in ihrer Firma. Sie müssen aber nicht beitreten, wie das Beispiel Amazon zeigt. Und sie können wie im Fall Dehner oder Wöhrl auch wieder austreten.
Manch Arbeitgeber stört sich an den ausgehandelten Arbeitszeiten
Viele haben das in den letzten Jahren getan, weil ihnen die ausgehandelten Vereinbarungen zwischen ihrem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft zu unflexibel sind, so ein häufig gehörtes Argument. Es ist vor allem die Arbeitszeit, die etliche gern verlängern würden. In puncto Einkommen halten sich die meisten oft weiter an das, was im Tarifvertrag steht. Für viele Beschäftigte ist das aber kein Gewinn: Sie bekommen den gleichen Lohn, müssen dafür aber länger arbeiten. Und die Sicherheit eines Tarifvertrages fällt weg.
Tarifbindung in den vergangenen Jahren gesunken
Dabei ist der in den letzten Jahren bei weitem nicht mehr so verbreitet wie früher noch. Gerade einmal die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland können sich noch auf einheitliche Regeln für ihre Branche berufen. Im Einzelhandel sind laut Gewerkschaft Verdi nur noch ein Drittel der Firmen überhaupt an einen Tarif gebunden. Kanzlerin Merkel hatte sich zuletzt auf die Seite der Gewerkschaften geschlagen: Auf einem Kongress in Hannover versprach sie die Tarifbindung in Deutschland wieder zu stärken.