Die Summe von umgerechnet fast 22 Millionen Euro setzt sich aus vier Millionen Dollar Bußgeld und 21,7 Millionen Dollar Schadensersatz für die Klägerin zusammen, die bereits am Vortag verhängt worden waren. Der Pharmakonzern kündigte seine Berufung an. Er zeigte sich nach der Juryentscheidung enttäuscht: "Wir werden die Sicherheit unseres Produkts weiter verteidigen, weil es weder Asbest enthält noch Mesotheliom erzeugt", beteuerte der Konzern.
Lungenkrebs durch Asbest
Die 66-jährige Klägerin hatte Johnson & Johnson vorgeworfen, Konsumenten nicht davor gewarnt zu haben, dass ihr Puder Asbest enthalte und Krebs erzeugen könne. Die Frau ist an einem Mesotheliom erkrankt, einem Lungenkrebs, der oftmals mit dem Einatmen von Asbeststaub in Verbindung gesetzt wird. Ähnliche Anschuldigungen zogen bereits Hunderte Klagen gegen das Unternehmen nach sich.