In drei Anträgen wollte die Modekette feststellen lassen, dass der Wahlvorstand unwirksam zusammengesetzt wurde, dass dem Wahlvorstand untersagt wird, eine Betriebsratswahl einzuleiten und dass die bereits eingeleitete Betriebsratswahl abgebrochen wird. Das Arbeitsgericht Aschaffenburg habe diesen Anträgen in einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch (16.05.18) aber eine Absage erteilt. "Das ist ein starkes Stück, welcher Druck hier auf die drei Mitglieder des Wahlvorstandes ausgeübt wird. Generell scheint der Arbeitgeber nichts unversucht zu lassen, die Betriebsratswahl zu torpedieren", so der zuständige ver.di-Sekretär Peter König. Die Gewerkschaft geht davon aus, dass die angesetzte Betriebsratswahl Ende Juni durchgeführt werden kann.
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