Haben Reisevermittler bisher Pauschalreisen und einzelne Teile einer Reise wie Hotel und Flug verkauft, gibt es künftig eine neue Gattung: die verbundene Reiseleistung. Werden mindestens zwei Leistungen kombiniert, liegt eine solche verbundene Reiseleistung vor. Die Folge: das Reisebüro, egal wie klein, müsste in diesem Fall haften – etwa wenn die Fluglinie Pleite geht.
Neue Haftungsregeln beachten
Will ein Reisebüro dem entgehen, muss es für jeden Urlaubsteil - etwa Flug und Hotel - eine separate Rechnung stellen. Die Vermittler sind fortan verpflichtet, dem Kunden ein Formblatt mit den jeweiligen Regeln zu geben. Eine Reise zu buchen, wird so etwas komplizierter und bürokratischer. Einige große Veranstalter wie TUI und Thomas Cook reagieren auf das neue Gesetz, indem sie auch für einzeln gebuchte Hotels oder Mietwagen von nun an einen Sicherungsschein herausgeben, mit dem der Kunde in jedem Fall abgesichert ist. Das machen allerdings nicht alle Reiseanbieter. Ein Urlauber muss also darauf achten, ob er selbst oder ein anderer haftet, wenn etwas schief geht. Allerdings ist vieles an dem neuen Reisegesetz noch unklar, so dass Branchenbeobachter damit rechnen, dass wohl erst die Gerichte Klarheit schaffen werden