Formulare für die Einkommenssteuererklärung mit Anlagen liegen auf einem Schreibtisch.
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Es ist wieder soweit: Wer seine Steuererklärung selbst macht, muss sie bald einreichen. Die Frist läuft demnächst ab.

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Steuererklärung 2023: Die Abgabefrist kommt langsam näher

Progressionsvorbehalt und Werbungskosten, Steuerklassenwahl und Sonderausgaben – das sind Themen, mit denen sich die meisten Menschen nicht gerne beschäftigen. Doch die Abgabefrist für die Steuererklärung rückt näher.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Alle Steuerzahler, die ihre Steuererklärung für 2023 selbst erstellen, müssen diese noch in den Sommermonaten machen. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat noch Zeit.

Abgabefrist mit und ohne Hilfe

Noch gelten die verlängerten Abgabefristen, die aufgrund der Corona-Pandemie gewährt wurden. Das heißt: Gut zwei Monate Zeit bleiben all denjenigen, die ihre Steuererklärung selber machen. Wer Hilfe in Anspruch nimmt, hat noch länger Zeit, sagt Tobias Gerauer, Vorstand bei der Lohnsteuerhilfe Bayern: "Für 2023 – wenn man es alleine macht – sollte man spätestens bis zum 2.9.2024 erfolgreich gewesen sein. Da muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Und wenn ich mir Unterstützung hole, dann sind wir für 2023 beim 2.6.2025."

Unterstützung heißt: Hier holen sich die Steuerpflichtigen Hilfe von Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder von einem Lohnsteuerhilfeverein. Abgerechnet wird dann – je nachdem – nach Gebührenordnung oder über die Mitgliedsbeiträge.

Außerhalb der pandemiebedingten Sonderregelung gilt übrigens: Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, müssen – wenn sie ohne steuerberatende Hilfe erstellt werden – spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben werden.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin ist automatisch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Angestellte, insbesondere die, die nicht verheiratet sind, die ihr Einkommen von nur einem Arbeitgeber bekommen und keine weiteren Einnahmen haben, sind oftmals nicht in der Pflicht. Kommt jedoch noch der eine oder andere Euro hinzu, schaut es wieder anders aus. So müssen beispielsweise diejenigen eine Erklärung abgeben, die zusätzliche Einnahmen haben, beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung. Dazu zählt auch eine Abfindung oder das Beziehen mehrerer Arbeitslöhne nebeneinander. Ebenso müssen Ehepaare tätig werden, die die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt haben oder 4/4 mit Faktor. Weitere Gründe sind unter anderem Sonderzahlungen, Freibeträge beim Lohnsteuerabzug und steuerfreie Lohnersatzleistungen, die 410 Euro übersteigen.

Freiwillige Abgabe: Es kann sich lohnen

Auch wenn man nicht muss – es kann sich durchaus lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, sagt Gerauer. Denn: Es kann sein, dass eine Erstattung herauskommt. Laut dem Statistischen Bundesamt lag die durchschnittliche Steuererstattung 2020 bei 1.063 Euro. Besonders häufig, so heißt es dort, waren Rückerstattung zwischen 100 und 1.000 Euro.

Das ganze Gespräch mit Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern mit allen Abgabefristen und Tipps zur Steuererklärung finden Sie in der ARD Audiothek unter "Das Verbrauchermagazin".

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