Der steuerliche Kinderfreibetrag soll in diesem Jahr um 228 Euro erhöht werden. Entsprechende Pläne hat jetzt das Bundesfinanzministerium bestätigt. Der Kinderfreibetrag soll demnach rückwirkend auf 9.540 Euro angehoben werden. Eltern können bei der Steuer den Kinderfreibetrag von derzeit 6.384 Euro und einen Freibetrag von 2.928 Euro etwa für Betreuungs- und Erziehungsbedarf geltend machen.
Lindner: Nachschlag beim Kinderfreibetrag nötig
Schon im April hatte Finanzminister Lindner diese Erhöhung in Aussicht gestellt und betont, sie sei verfassungsrechtlich zwingend geboten. Aufgrund der unerwartet starken Erhöhung des Regelbedarfs der Grundsicherung sei ein "Nachschlag" nötig, so Lindner in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Damit werde auch die Erhöhung des Kindergelds aus dem Jahr 2023 steuerlich nachgezogen.
Weitere Erhöhungen sind auch für 2025 und 2026 geplant. Im kommenden Jahr soll der Kinderfreibetrag um 60 und 2026 um weitere 156 Euro steigen – auf dann 9.756 Euro. Entsprechend soll dann auch wieder das Kindergeld erhöht werden. Familien profitieren entweder vom Kindergeld, das direkt jeden Monat ausbezahlt wird, oder vom steuerlichen Kinderfreibetrag, der bei der Ermittlung der Einkommensteuer angerechnet wird.
Schon am Mittwoch hatte Lindner eine allgemeine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages in der Einkommensteuer und eine Verschiebung des Einkommensteuertarifes angekündigt. Damit soll die sogenannte kalte Progression ausgeglichen werden.
Mit Informationen von dpa, Reuters und AFP
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