Bildrechte: picture-alliance/dpa/Arne Dedert

Autonomes Fahren auf der IAA 2017

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert autonomes Fahren

Laut Autoindustrie dauert es nicht mehr lange und der Computer übernimmt das Lenkrad. Doch rechtlich befinden wir uns weiter in einer Grauzone. Darüber diskutieren die Teilnehmer bis Freitag auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar. Von Wolfram Schrag

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Es ist keine Zukunftsmusik mehr: Autos, die bis 60 km/h vollautomatisiert fahren, also lenken, die Spur wechseln, Gas geben und bremsen, sollen noch in diesem Jahr auf den Markt kommen. Die Folgen sind allerdings weitreichend, so Markus Schäpe, Jurist beim ADAC:

"Damit gibt der Hersteller eine Garantie, dass dieses Auto sich sicher im Straßenverkehr bewegen kann und es eigentlich keine Unfälle mehr verursachen dürfte." Markus Schäpe, Jurist beim ADAC

Wer haftet bei Unfällen?

Wenn aber jemand eine Garantie gibt, will er auch haften, wenn etwas schief geht. Und genau hier fangen die Probleme an. Denn der Grundsatz heißt bislang: Egal, was passiert, der Halter haftet, ob nun der Fahrer einen Fehler gemacht hat oder die Technik. Wenn das Auto nun alles selbst übernimmt, bedeutet das einen Systemwechsel. Verbraucherschützer und Versicherungen sehen hier die Hersteller in der Pflicht. Ob die das auch so sehen, ist ungeklärt. Ebenso wie die Frage, wer die Daten eines Fahrzeugs nach einem Unfall auslesen darf. Bislang stehen nämlich die Hersteller auf dem Standpunkt, dass ihnen die Daten gehören.