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Heiligabend und Silvester: halber oder ganzer Urlaubstag?

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Heiligabend und Silvester - ein halber oder ganzer Urlaubstag?

Heiligabend und Silvester - ein halber oder ganzer Urlaubstag?

Langsam werden die Dienstpläne gemacht, Urlaub muss eingereicht werden: Viele wollen Heiligabend und Silvester frei haben. Aber muss man dafür wirklich einen ganzen Urlaubstag investieren? Oder reicht ein halber freier Tag?

Die enttäuschende Nachricht: Heiligabend und der Silvestertag (24. und 31. Dezember) sind ganz normale Arbeitstage – das besagt das Bundesurlaubsgesetz (BurIG). Arbeitnehmer sind grundsätzlich zum Arbeiten verpflichtet. Das heißt aber nicht, dass Betriebe für diese Tage nicht Sonderregelungen erlassen können.

Heiligabend und Silvester: Halber oder ganzer Urlaubstag?

Ein Urlaubstag oder nur ein halber - das hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung des jeweiligen Arbeitsgebers festgelegt worden ist. Manche Betreibe sind kulant und erlauben ihren Angestellten, an Heiligabend und Silvester nur einen halben Tag zu arbeiten. Wenn diese den ganzen Tag frei haben wollen, müssen sie dann auch nur einen halben Urlaubstag nehmen, um den ganzen Tag frei zu bekommen.

Einen Rechtsanspruch haben sie darauf allerdings nicht, denn laut Bundesurlaubsgesetz ist es nicht möglich, nur einen halben Urlaubstag zu nehmen: Ein halber Urlaubstag sei auf einen ganzen aufzurunden.

Wann ist Heiligabend und Silvester frei?

Arbeitnehmer können natürlich von sich aus – sozusagen als Weihnachtsgeschenk – ihren Arbeitnehmern an Heiligabend und Silvester freigeben. Daraus kann sogar eine Art Gewohnheitsrecht entstehen. Denn wenn in einem Betrieb schon mindestens seit drei Jahren an Heiligabend frei war, können die Angestellten davon ausgehen, dass es heuer auch so ist. Andernfalls sollten die Arbeitgeber deutlich klar stellen, dass eine Freistellung jeweils nur für das aktuelle Jahr gilt, betont die Stiftung Warentest.

Der eine Arbeitnehmer darf gehen, der andere muss bis zum bitteren Ende arbeiten? Das geht nicht, denn durch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz sollte kein Kollege benachteiligt werden. Wenn einige frei bekommen, dürfen in der Regel alle zu Hause bleiben.

Urlaub wann immer man möchte?

Ganz unabhängig davon, ob es sich bei Heiligabend um einen halben oder ganzen Urlaubstag handelt: Darf der Arbeitgeber Urlaub an diesen Tagen verwehren? Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer Anspruch darauf haben, in den von ihnen gewünschten Zeiträumen Urlaub zu nehmen.

Das große "Aber": Es sei denn, das Unternehmen gibt betriebliche Gründe an, warum das nicht möglich ist. Der Arbeitgeber muss erklären, warum der Urlaub nicht gewährt werden kann. Schließlich gibt es genügend Arbeitsplätze, die das ganze Jahr über durchgehend besetzt sein müssen.

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