Nicht nur in Deutschland umstritten: Eine Frau in Brüssel protestiert gegen russische Gaslieferungen.
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Nicht nur in Deutschland umstritten: Eine Frau in Brüssel protestiert gegen russische Gaslieferungen.

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Ist Unabhängigkeit von Russland beim Gas unmöglich?

Ist Unabhängigkeit von Russland beim Gas unmöglich?

Deutschland will so schnell wie möglich vom russischen Gas unabhängig werden. Doch im Internet glauben viele, dass das gar nicht geht - weil deutsche Unternehmen sich in Langzeitverträgen verpflichtet haben, Mindestmengen abzunehmen. Ein #Faktenfuchs

Bis zum Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine bezog Deutschland einen Großteil seiner Energie aus Russland. Mehr als ein Drittel des deutschen Erdöls kam aus Russland, bei Gas und Kohle waren es sogar mehr als die Hälfte. Seither versucht Deutschland mit allen Mitteln, unabhängiger von russischen Energielieferungen zu werden. Doch geht das überhaupt?

  • Dieser Artikel stammt aus 2022. Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier.
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User und Userinnen fragen sich im Netz, ob Deutschland aus seinen Energieverträgen mit Russland überhaupt zeitnah rauskommt.

Diese Frage treibt viele User um. "Irgendwie habe ich den Eindruck, dass keinem bewusst ist, dass Deutschland mit Russland bezüglich Rohöl und Gas Verträge abgeschlossen hat. Das bedeutet, Deutschland muss weiterhin für Rohöl und Gas bezahlen, egal ob es die Produkte von Russland abnimmt oder nicht. Putin freut sich über soviel Dummheit”, schreibt ein User unter einem BR24-Artikel. Auf Twitter fragt eine Frau in Reaktion auf einen ZDF-Bericht über das (damals noch in Planung befindliche) Teil-Ölembargo der EU: "Haben wir für Öl nicht auch langfristige Verträge mit Russland? Also wäre das Vertragsbruch? Was nützt uns dann ein Ölembargo? Und wir müssten für Öl bezahlen ohne es abzunehmen? Hört auf mit dem Quatsch und lasst den Menschen Öl und Gas für unsere Industrie und unser Volk!"

Doch stimmt das? Müssen deutsche Unternehmen für russisches Öl und Gas so oder so bezahlen - auch dann, wenn sie es nicht mehr abnehmen dürfen? Die kurze Antwort lautet: Nein. Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass manche Unternehmen - vor allem beim Gas - in Langfristverträgen gebunden sind, die Mindestmengen vorsehen. Doch im Kriegsfall gälten andere Regeln als sonst, sagen zwei Energie-Experten und ein Jurist dem #Faktenfuchs.

Die Regeln würden in diesem Fall nicht mehr von den Unternehmen und ihren Juristen gemacht, sondern von der Politik. Und insbesondere dann, wenn der Staat ein Einfuhrverbot ("Embargo") verhängt, können die Unternehmen sich auf dieses Verbot berufen, wenn sie Verträge neu verhandeln, davon zurücktreten oder sie kündigen wollen.

Anteil von russischem Öl und russischer Kohle seit Kriegsbeginn stark gesunken

Dass größere Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen möglich ist, zeigen schon die Beispiele Kohle und Erdöl. Anfang April einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf ein Einfuhrverbot für russische Kohle. Ende Mai folgte dann ein Teil-Embargo für Öl. Mit Erfolg: Inzwischen kommen nur noch acht Prozent der deutschen Kohle und zwölf Prozent unseres Erdöls aus Russland. Das geht aus dem zweiten Fortschrittsbericht Energiesicherheit hervor.

Ein Ausstieg ist also möglich. Denn auch im Fall von Kohle und Öl gibt es Verträge, auch wenn diese tendenziell weniger langfristig angelegt sind als beim Gasimport. Bei der Kohle etwa, so schreibt es das Wirtschaftsministerium in seinem Bericht, setzte man zunächst darauf, bestehende Verträge auslaufen zu lassen und nicht zu verlängern. "Bestandsverträge, die vor dem 09.04.2022 geschlossen wurden, dürfen noch bis zum 10.08.2022 ausgeführt werden. Der Abschluss neuer Kaufverträge ist seit dem 09.04.2022 ohne Übergangsfrist verboten."

Langsamer geht es beim Gas voran: Bis Mitte April konnte der Anteil der russischen Erdgaslieferungen von 55 Prozent auf 35 Prozent gesenkt werden. Ziel der Bundesregierung ist es, diesen Anteil bis Ende des Jahres weiter auf 30 Prozent zu senken und bis zum Sommer 2024 "weitgehend" unabhängig von russischem Erdgas zu sein. Dann sollen nur noch etwa zehn Prozent des Erdgases aus Russland kommen.

Details der Gasverträge nicht bekannt

Grundsätzlich hängt die Frage, ob und wenn ja wie Unternehmen vertragskonform aus den Verträgen herauskommen, davon ab, wie Kündigung oder Vertragsaufhebung darin geregelt sind. Diese Details sind nicht bekannt, weil die meisten Unternehmen aus Wettbewerbsgründen nicht offen über die genauen Vereinbarungen sprechen. Auch das Bundeswirtschaftsministerium kennt die Details nicht, sagt eine Sprecherin dem #Faktenfuchs am Telefon. Langzeitverträge mit festgelegten Mindestabnahme-Mengen (sogenannte "Take-or-Pay-Klauseln") seien aber vor allem auf dem Gasmarkt keine Seltenheit.

Warum das so ist, erläutert Georg Zachmann, Experte für den Energiemarkt beim europäischen Wirtschafts-Think Tank Bruegel, im Gespräch mit dem #Faktenfuchs: Da für den Gashandel oft eigens teure Infrastruktur errichtet werden müsse (man denke an die Nordstream-Pipelines), legten sich Lieferant und Käufer meist in langfristigen Verträgen aufeinander fest. Erst dann, so Zachmann, lohne es sich für Unternehmen wie die Gazprom in teure Pipelines und Gasfelder zu investieren. Die Abnehmer - in Deutschland meist kommunale Gas-Versorger und große Industrieunternehmen - profitieren Zachmann zufolge wiederum von der Planbarkeit und könnten sich so sicher sein, dass Gazprom das Gas nicht plötzlich an den Meistbietenden auf dem freien Markt verkauft.

Da aber kein Abnehmer genau wissen könne, wieviel Gas er in zehn, 20 oder 30 Jahren braucht, so Zachmann, böten die meisten Verträge zugleich eine gewisse Flexibilität. Dafür werde eine Mindestmenge an Gas definiert, die ein Käufer in einem bestimmten Zeitraum abnehmen muss. Zusätzlich kann nach Bedarf flexibel Gas hinzugekauft werden. Der Gaspreis wird dabei nicht im Voraus festgelegt, sondern ist gleitend und orientiert sich meist am sogenannten Spotmarkt-Preis - also dem Preis, zu dem Gas an der europäischen Gasbörse gehandelt wird. In Europa sei dabei der Preis des TTF-Hubs, einem virtuellen Handelsplatz in den Niederlanden, ausschlaggebend, erklärt Christoph Maurer, Geschäftsführer von Consentec, einem Energie-Beratungsunternehmen.

Langzeitverträge machen einen Großteil der Gasversorgung aus

Wie gesagt: Bei den genauen Details der Verträge halten sich die Firmen bedeckt. Ein paar Zahlen dringen aber dennoch an die Öffentlichkeit. So teilt etwa Oliver Roeder, Pressesprecher des Energieunternehmens Uniper, auf Anfrage des #Faktenfuchs schriftlich mit, dass Uniper langfristige Gasverträge mit definierten Liefermengen mit Gazprom unterzeichnet habe. Solche Langzeitverträge bildeten nach wie vor "das Rückgrat der deutschen Gasversorgung". Nach Uniper-Recherchen "werden aktuell rund 70 Prozent des deutschen Gasverbrauchs durch langfristige Verträge gedeckt". Neben Russland gebe es solche Verträge auch mit Ländern wie Norwegen, den Niederlanden und Aserbaidschan.

Klar ist also: Es gibt Langzeitverträge und sie machen einen Großteil des Gasimports aus, für den wiederum Russland ein wichtiger Lieferant ist. Doch stimmt auch die Schlussfolgerung, die viele Nutzer daraus ziehen? Dass man diesen Zahlungsverpflichtungen auch nicht entkommen kann?

So argumentieren zumindest einige der Energieunternehmen selbst. Uniper etwa teilt mit, in seinen Langfristverträgen mit Gazprom sei "kein einseitiges Kündigungsrecht und keine Möglichkeit, diese Verträge auszusetzen" vorgesehen. Und auch eine Sprecherin des Gashandelskonzerns VNG schreibt auf Anfrage, "dass die Verträge grundsätzlich zu erfüllen sind und ohne ein entsprechendes Kündigungsrecht nicht gekündigt werden können. Eine einseitige Kündigung würde sofort Schadensersatzansprüche zur Folge haben".

Seit dem Krieg kein "regelbasiertes Umfeld" mehr

Aber: Mit Beginn des russischen Angriffskrieges könne man zumindest argumentieren, dass deutsche Unternehmen nicht mehr in einem "regelbasierten Umfeld" handelten, argumentiert der Energieberater Christoph Maurer. Ähnlich sieht das der Jurist Andreas Knaul, der für die internationale Beratungsfirma Rödl & Partner Unternehmen berät, die in Russland investieren.

Was ist also zu tun? Der Energieexperte Georg Zachmann hält es für denkbar, Verträge einseitig zu kündigen oder Zahlungen auszusetzen. Schließlich mache Russland es nicht anders: "Wir haben das jetzt in den letzten Wochen jede Woche eigentlich gehabt, dass Russland mit diesem sehr fadenscheinigen Argument, dass wir in Rubel bezahlen sollen, was in den Verträgen ja auch nicht drinsteht, einfach die Verträge gebrochen hat." Unter anderem Polen, Bulgarien, Dänemark und den Niederlanden sei es so ergangen.

Seine Meinung: "Wir können uns auf diese langfristigen Verträge aus Russland überhaupt nicht mehr beziehen. Es ist ein rein politisches Spiel geworden. Und wenn das jetzt ein politisches Spiel ist, dann spielt es auch keine Rolle mehr, was in den Verträgen zwischen Unternehmen drinsteht."

Natürlich sei es in einem solchen Fall möglich, dass die russische Seite vor einem Schiedsgericht entweder auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz klagt. Sollte es dazu kommen, könnten sich deutsche Unternehmen jedoch zum Beispiel auf "höhere Gewalt" oder eine "Störung der Geschäftsgrundlage" berufen, sagt der Jurist Knaul. Insbesondere im Fall eines von der Regierung verhängten Embargos, das die Zahlungen für die Unternehmen illegal macht, könne man so argumentieren. Und selbst wenn Russland von einem Schiedsgericht Recht zugesprochen bekäme, sei unklar, wer den Schiedsspruch durchsetzen sollte.

Eher politische als juristische Frage

In einem Punkt sind sich jedoch alle Gesprächspartner des #Faktenfuchs einig: In der Frage der Energieunabhängigkeit von Russland sind gerade nicht juristische, sondern politische Fragen ausschlaggebend. Bisher ist Deutschland noch zu etwa 35 Prozent auf russische Gaslieferungen angewiesen. Solange die Energieversorgung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, werden die Unternehmen bezahlen und hoffen, dass Russland weiterhin liefert.

Wenn der Konflikt eskaliert, bemüht man sich im Moment daher noch um eine für beide Seiten gesichtswahrende Lösung. So war es zum Beispiel als Russland plötzlich auf Rubel-Zahlungen für Gaslieferungen bestand. Damals verständigte man sich darauf, dass deutsche Unternehmen die Zahlungen auf ein Eurokonto der Gazprom-Bank leisten und diese die Euros dann hinterher in Rubel umtauscht.

Fazit: Richtig ist, dass viele deutsche Gasabnehmer in Langzeitverträgen mit Russland gebunden sind. In diesen Verträgen werden häufig Mindestabnahmemengen definiert, die in jedem Fall bezahlt werden müssen. Einem Embargo müssen solche Verträge aber nicht zwingend entgegenstehen, wie das Kohle- und Öl-Embargo gegen Russland zeigen. In einem solchen Fall, der den Unternehmen den Kauf verbietet, würden die Unternehmen vertragsbrüchig werden. Das könnte russische Klagen auf Vertragserfüllung und Schadensersatz auslösen. Meist werden solche internationalen privatwirtschaftlichen Verträge vor einem Schiedsgericht verhandelt. Sollte es soweit kommen, könnten sich die Unternehmen - insbesondere im Fall eines Embargos - auf höhere Gewalt oder auf eine Störung der Geschäftsgrundlage berufen, sagt der Jurist Andreas Knaul, der deutsche Unternehmen, die in Russland investieren, berät. Selbst wenn Russland Recht bekommen sollte, bliebe unklar, wer den Schiedsspruch durchsetzen sollte.

Ohnehin ist aber fraglich, ob diese Themen auf juristischer Ebene verhandelt werden. Wahrscheinlicher ist nach Ansicht verschiedener Experten, dass sie politisch entschieden werden. Denn im Verhältnis zu Russland bewegten sich deutsche Unternehmen schon lange nicht mehr in einem "regelbasierten Umfeld", sagt Christoph Maurer, Geschäftsführer der Energieberatungsfirma Consentec.

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