Am ersten Werktag nach den Weihnachtsfeiertagen geht das große Rennen auf die Geschäfte los, um unpassende Weihnachtsgeschenke umzutauschen beziehungsweise zurückzugeben. Doch bei Rückgabe oder Umtausch gibt es einige Punkte zu beachten.
Ist der Händler vor Ort verpflichtet, Waren zurückzunehmen?
Nein! Das Recht auf Umtausch oder Rückgabe ist ein Mythos. Egal, wie grauenhaft der schrille Weihnachtspullover ist: Es gibt kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch, wenn es in einem Geschäft vor Ort gekauft wurde. Viele unglücklich Beschenkte gehen von diesem Irrglauben aus, da viele Läden häufig 14-tägige Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten einräumen. Tatsächlich ist eine Rückgabe aber eine Frage der Kulanz des Händlers. Und ob er das Geld auszahlt oder einen Gutschein vergibt, liegt ebenfalls in seinem Ermessen.
Vor dem Kauf schlaumachen
Meist finden sich in der Nähe der Kassen Informationen dazu, wie der Laden es mit dem Umtausch oder einer Rückgabe handhabt. Und: Unbedingt den Kassenbon aufbewahren! Denn fehlende Kassenbelege machen den Umtausch von Waren häufig unmöglich. Wenn ein Händler etwas aus Kulanz umtauscht, hat er das Recht, den Kassenzettel und die Originalverpackung zu verlangen. Ist kein Kassenzettel mehr vorhanden, kann man auch versuchen, mit einem Kontoauszug den Kauf zu belegen.
Wie sieht das Umtauschrecht beim Online-Shopping aus?
Beim Kauf im Internet kann der Kunde die Ware in der Regel 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Für den Widerruf reicht zum Beispiel eine E-Mail. Manche Verkaufsplattformen bieten auch eine deutlich längere Umtauschfrist an. Diese Widerrufsregel gilt aber nur bei gewerblichen Händlern. Kaufen Sie bei Plattformen oder über Anzeigen bei Privatpersonen, sind diese nicht zum Umtausch verpflichtet.
Das Besondere beim Onlinekauf: Die Rücksendung ist auch möglich, wenn Sie die Waren anprobiert oder ausprobiert haben. In einem Laden vor Ort könnten Sie die Dinge ja auch genauer prüfen, bevor Sie sie kaufen. Da Sie das bei einem Onlinekauf nicht können, haben Sie hier das Recht, die Sachen zurückzuschicken, so "Finanztest" (externer Link). Das heißt aber nicht, dass Sie die neuen Ski zehn Tage im Urlaub fahren können, um sie dort ausgiebig zu "testen" und sie danach zurückzuschicken. Das sprengt den Rahmen und der Händler kann einen "Wertersatz" geltend machen.
Vom Umtausch ausgeschlossen
Einige Artikel sind allerdings auch beim Onlinekauf vom Widerrufsrecht ausgeschlossen - zum Beispiel versiegelte CDs, personalisierte Waren, Spezialanfertigungen, Hygieneartikel oder Veranstaltungs- oder Reisetickets.
Kann man auch andere Ware vom Umtausch ausschließen?
Wenn Händler im Schlussverkauf Ware mit der Aufschrift "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen" auszeichnen, ist das rechtens. Einwandfreie Ware oder Ware, die aufgrund eines Fehlers reduziert ist, muss der Händler nicht zurücknehmen. Ist die Ware allerdings fehlerhaft, ohne dass genau deswegen der Preis reduziert wurde, haben Sie das Recht auf Reklamation - gleichgültig, was auf dem Schild stand.
Gewährleistung: Wie sieht es aus, wenn etwas kaputt ist?
Anders sieht es aus, wenn man einen Artikel reklamieren will, der fehlerhaft ist. Dann hat der Kunde Rechte gegenüber dem Verkäufer, denn hier greift die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, sofern eine Ware von Anfang an kaputt ist oder ein Schaden zumindest angelegt war. Der Händler muss das defekte Produkt dann reparieren oder gegen Neuware austauschen. Ist das nicht möglich, gibt es das Geld zurück.
Der Garantiefall
Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht mit einer Garantie zu verwechseln. Viele Händler geben auf ihre Geräte Garantie - das ist eine freiwillige Zusage der Händler, eine gewisse Zeit für die Funktionsfähigkeit ihrer Geräte einzustehen. Ist ein Produkt kaputt, können Sie entscheiden, ob Sie die Garantie vom Hersteller in Anspruch nehmen oder gegenüber dem Verkäufer ihre gesetzlichen Mängelansprüche geltend machen, so Finanztest. Sollten Sie sich an den Händler wenden, darf er Sie nicht auf die Garantie des Herstellers verweisen.
Im Video: BR Retro - Geschenke-Umtausch nach Weihnachten 1962
Dieser Artikel ist erstmals am 25.12.2019 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!