Verfassungsgericht entscheidet über Einsatz von Polizeisoftware
In Nordrhein-Westfalen und Hessen verwendet die Polizei Künstliche Intelligenz, die großflächig Daten auswertet, um Straftaten vorzubeugen. Auch Bayern plant, sie zu benutzen. Ist der Einsatz erlaubt? Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht.