Im Verfahren um eine umgestürzte Stier-Skulptur hat das Oberlandesgericht (OLG) München einem Jungen mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und dem Kläger damit recht gegeben. Zusätzlich muss der beklagte Metzger dem Jungen jeden weiteren immateriell entstandenen Schaden sowie die Kosten des Gerichtsverfahrens ersetzen.
Hand gequetscht, Teil eines Fingers amputiert
Die massive, 200 Kilogramm schwere Bronzeskulptur, die vor einer Metzgerei in Krailling (Landkreis Starnberg) steht, war im Jahr 2016 umgekippt. Ein damals sechs Jahre alter Bub quetschte sich dabei die Hand; ein Teil eines Fingers musste amputiert werden. Das Kind und sein Vater klagten auf Schmerzensgeld in Höhe von knapp 9.000 Euro.
Erstinstanz hatte noch Metzger recht gegeben
In der ersten Instanz wiesen die Richter am Münchner Landgericht die Klage mit der Begründung ab, dass sich der Unfall nicht so ereignet habe, wie die Kläger vorgetragen hätten. Die Skulptur sei aus massivem Material gefertigt und habe ein erhebliches Eigengewicht. Ein Dagegenlehnen oder bloßes Greifen an den Hörnern durch ein Kind sei nicht geeignet, die Skulptur zu Fall zu bringen. Vielmehr sei eine deutlich stärkere Krafteinwirkung erforderlich und vieles spreche dafür, dass der sechsjährige Kläger auf dem Stier gespielt habe.
OLG: Stier-Skulptur war nicht standsicher aufgestellt
Die Richter am Oberlandesgericht sehen das aber nun anders. Für sie war entscheidend, dass die Stier-Skulptur nicht standsicher aufgestellt war. Nach Ansicht der Richter hätte der Metzger damit rechnen müssen, dass Kinder auf der Tierfigur spielen würden. Deswegen hätte der Beklagte dafür sorgen müssen, dass die Skulptur so aufgestellt ist, dass nichts passieren kann – sie "unter keinen Umständen, ganz egal, wie Kinder mit diesem Stier spielen, nach vorne kippt".
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