Bildrechte: picture-alliance/dpa
Audiobeitrag

Justizgebäude Aschaffenburg

Bildbeitrag
>

30 Jahre nach Verbrechen soll Urteil in Aschaffenburg fallen

30 Jahre nach Verbrechen soll Urteil in Aschaffenburg fallen

Mordversuch und Vergewaltigung sind schon 30 Jahre her - heute soll vor dem Aschaffenburger Landgericht das Urteil fallen, in einem Prozess, der deutschlandweit für Aufsehen sorgt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Im Januar 1988 wird eine damals 22-jährige nach einem Diskobesuch in Aschaffenburg von einem Mann abgepasst, in den Wald verschleppt, stundenlang brutal vergewaltigt, niedergestochen und verscharrt. Wie durch ein Wunder überlebt sie. Am Dienstag war Prozessauftakt. Weil sich der Täter geständig zeigte und Zeugenaussagen verlesen werden konnten, ist die Beweisaufnahme früher abgeschlossen als geplant.

Teilgeständnis des Angeklagten

Gestanden hatte der heute 55-jährige aus dem Landkreis Aschaffenburg zu Prozessbeginn nur die Vergewaltigungen, die inzwischen verjährt sind. An den anschließenden Mordversuch könne er sich nicht erinnern, sagte er, und sprach vor Gericht von einem alkoholbedingten Filmriss. Sein Opfer, eine heute 52-jährige, konnte das bei ihrer öffentlichen Aussage aber schon. Nach dem stundenlangen Martyrium im Auto habe er sie mit verbundenen Augen in den Wald geführt. Trotzdem konnte sie sehen, wie er den Schraubenzieher in der Hand hob und auf sie einstach. Sie schrie um ihr Leben.

Filmriss oder strukturiertes Vorgehen?

Auch wenn der Täter zunächst von ihr abließ – er kam zurück, sagte sie, stach erneut auf sie ein und verscharrte sie anschließend unter Blättern. Er habe zwar nach Alkohol gerochen, auf sie aber keinen desorientierten Eindruck gemacht, sehr genau gewusst, was er tat. Das deckt sich mit der Aussage des Kriminalbeamten der Ermittlungskommission, der den Cold Case 2015 wieder aufnahm und den mutmaßlichen Täter dank neuer DNA-Methoden im Herbst festnahm. Er sprach vor Gericht von einem sehr strukturierten Vorgehen des Täters.

Vorstrafe des Täters

Der Angeklagte ist außerdem kein unbeschriebenes Blatt. 2005 wurde er wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau verurteilt, weitere Zeugen sprachen von Gewaltausbrüchen. Eigentlich war der letzte Verhandlungstag auf den 1. Juni festgesetzt. Weil sich der Angeklagte geständig zeigte und Zeugenaussagen verlesen werden konnten, wurde die Beweisaufnahme früher abgeschlossen. Für heute werden Plädoyers und Urteil erwartet.