Im Paragraph 28 heißt es nun: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist - als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns – gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann macht deutlich, wer davon betroffen ist:
"Das gilt beispielsweise für meinen Geschäftsbereich für das Ministerium selbst, das gilt beispielsweise für alle Polizeiinspektionen, das gilt für die Regierungen und so ist es in den anderen Geschäftsbereichen dann auch, ob das Finanzämter sind, Vermessungsämter, das sind all die typischen Behörden." Joachim Herrmann, Innenminister Bayern
Kommunen können selbst entscheiden
Den Städten und Gemeinden bleibt es dagegen selbst überlassen, ob sie sich daran halten:
"Wir haben die Empfehlung gegeben, aber das gilt unmittelbar nur für die staatlichen Behörden, das heißt, jede Gemeinde, jeder Landkreis entscheidet da selbst darüber." Joachim Herrmann, Innenminister Bayern
Immerhin über tausend staatlicher Einrichtungen sind betroffen – wie das Kreuz aussieht und wo es genau hängt, das ist Sache des jeweiligen Amtsleiters. Andreas Püttmann hat ein Fachgeschäft für Kirchenbedarf in München. Er überlegt schon ein eigenes „Behördenkreuz“ in sein Sortiment aufzunehmen – denn einigen Behördenleitern waren seine Kreuze zu klein, anderen zu verziert.
"Es ist so, dass bei den Behörden eher die schlichteren, die einfachen Kreuze gewählt werden. Es gibt dort welche aus Naturholz, das sind schlicht geschnitzte Kreuze. Was wir oft brauchen sind auch schlichte Kreuze aus Edelstahl, die mehr der heutigen Architektur und dem Zeitgeist entsprechen." Andreas Püttmann, Ladenbesitzer
Keine Kreuzpolizei
Eine Art Kreuzpolizei, die überprüft, ob tatsächlich in jedem Dienstgebäude ein Kreuz hängt, soll es nicht geben. Die Opposition spottete deswegen auch schon. Der Kreuzerlass solle wohl sang- und klanglos beerdigt werden. Oder: Söder nehme sich wohl selbst nicht ganz ernst. Aber: Die bayerischen Beamten gelten als zuverlässig also werden die allermeisten dem Geschäftsordnungspunkt nachkommen und ein Kreuz aufhängen. Die Leiterin des Neuen Museums in Nürnberg dagegen hat schon öffentlich angekündigt, kein Kreuz aufzuhängen – mit weitergehenden Folgen wird sie trotzdem nicht rechnen müssen. Denn es gibt laut Innenminister Herrmann auch Ausnahmen.
"Wir sind uns einig in der Staatsregierung, dass beispielsweise für Gebäude, die in erster Linie der künstlerischen Darstellung und nicht der staatlichen Verwaltung dienen, dass da das nicht so wörtlich gilt." Joachim Herrmann, Innenminister Bayern
Staatstheater, Opernhäuser, Museen und Hochschulen sind also von der Regelung ausgenommen. Trotz der Ausnahmen bleibt der sogenannte Kreuzerlass umstritten – für die Opposition wird hier ein christlicher Wert zu Wahlkampfzwecken missbraucht. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx sagte: "Wer das Kreuz nur als kulturelles Symbol sehe, habe es nicht verstanden."