Die Gegner der umstrittenen Skischaukel am Riedberger Horn haben jetzt einen ersten juristischen Schritt zur Verhinderung des Projekts unternommen. Der Bund Naturschutz (BN) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) haben eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof München eingelegt. Diese richtet sich gegen die Änderung des bayerischen Landesentwicklungsplans (LEP), die das umstrittene Bauprojekt ermöglicht. Damit ist der Fortgang des Projekts weiterhin unklar.
Verbände und Vereine unterstützen die Kläger
Unterstützt werden die Kläger von CIPRA Deutschland, Deutscher Alpenverein, Naturfreunde Bayern, Gesellschaft für ökologische Forschung, Verein zum Schutz der Bergwelt und Mountain Wilderness. Die LEP-Änderung, die das Bauprojekt am Riedberger Horn in einem sensiblen alpinen Gebiet ermöglichen soll, ist am 1. März in Kraft getreten.
Schwierige geologische Situation
Der Bund Naturschutz hatte zuletzt immer wieder betont, dass er den geplanten Skilift trotz der extra erfolgten Änderung des bayerischen Alpenplans weiterhin als nicht genehmigungsfähig ansieht. Aufgrund der geologischen Situation am 1.787 Meter hohen Riedberger Horn sei die Verbindungspiste der Skigebiete der Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein unzulässig.