"Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jeder zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.“ §54 BWO
Das bestätigte auch Johannes Mayer, Pressesprecher des KVR München, dem BR. Allerdings müssen sich die Wahlbeobachter an bestimmte Regeln halten. „Sie dürfen beobachten, aber den Ablauf nicht stören, zum Beispiel, indem sie den Wahlvorstand in Diskussionen verwickeln.“ Konkret dürfen Wahlbeobachter in jedes Wahllokal, müssen aber vom Zähltisch zwei bis drei Meter Abstand halten, sagte Mayer. Sie dürfen sich Notizen machen, aber nicht fotografieren. Sollten sich Wahlbeobachter nicht regelkonform verhalten und die Auszählung stören, dürfen die Wahlvorstände von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, und die Störer des Wahlraumes verweisen. Die Wahlvorstände üben während der Wahl das Hausrecht über die jeweiligen Wahlräume aus.
AfD-Aufruf
Die AfD hatte unter der Überschrift "Helfer oder Beobachter werden" Anhänger aufgefordert, die Wahlen zu überwachen.
"Schauen Sie den einzelnen Auszählern über die Schulter ohne sie zu stören",
hieß es etwa auf der AfD-Website.