Die AfD-Fraktion hatte geklagt, weil es ihr in der laufenden Legislaturperiode nicht gelungen ist, eines ihrer Mitglieder zum Vizepräsidenten des Bundestages zu machen. Zwar steht laut Geschäftsordnung des Bundestags jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Aber die Präsidiumsmitglieder müssen von den Abgeordneten gewählt werden. Insgesamt sechs AfD-Abgeordnete hatten sich mehrfach zur Wahl gestellt. Sie wurden von den anderen Bundestagsfraktionen aber nicht unterstützt.
Weg des Eilverfahrens abgelehnt
Die AfD sah sich nach der Ablehnung ihrer Vorschläge in ihren Rechten verletzt: Der Bundestag hätte vor den Abstimmungen Regelungen treffen müssen, um eine Nichtwahl "aus sachwidrigen Gründen" zu verhindern, argumentierte sie. Das Gericht lehnte es nun ab, das Parlament vorläufig dazu zu verpflichten. Die AfD wolle ein neues und allgemein gültiges Verfahrensrecht, was im Eilverfahren nicht geschaffen werden könne, erklärte es.
Über Klage wird im November entschieden
Über die eigentlichen Klagen ist noch nicht entschieden. Am 10. November will das Gericht über eine von ihnen verhandeln, wie parallel angekündigt wurde. Die Klage, über die im November verhandelt werden soll, stammt von dem Abgeordneten Fabian Jacobi (AfD). Hier geht es um die Frage, ob auch einzelne Abgeordnete oder nur die Fraktion ein Vorschlagsrecht für die Wahl haben.
Dem Präsidium des Bundestags gehören aktuell sechs Mitglieder an. Parlamentspräsident ist Wolfgang Schäuble (CDU). Seine Stellvertreter sind Hans-Peter Friedrich (CSU), Dagmar Ziegler (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Petra Pau (Linke) und Claudia Roth (Grüne).
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