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Die Generalstaatsanwaltschaft München vertritt die Anklage im Prozess um die mutmaßlichen Terrorhelfer aus der Oberpfalz.

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Anwälte fordern Aussetzung von Islamistenprozess

Im Prozess gegen zwei mutmaßliche Kämpfer einer syrischen Terrorgruppe aus der Oberpfalz haben die Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Die Rechtmäßigkeit des Verfahrens soll vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Vor dem Münchner Oberlandesgericht hat am Dienstag ein Prozess gegen zwei mutmaßliche Syrien-Kämpfer aus Neustadt an der Waldnaab begonnen. Deren Anwälte wollen versuchen, das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu kippen.

Hintergrund des Antrags ist, dass Fälle der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nur angeklagt werden können, wenn das Bundesjustizministerium eine sogenannte Verfolgungsermächtigung für die jeweilige Terrororganisation erteilt. Für die radikalislamische Gruppe Dschunud al-Scham, der die beiden Angeklagten angehört haben sollen, erging diese Genehmigung am 28. März 2014.

Waren die Angeklagten ahnungslos?

Die beiden Angeklagten aus Neustadt an der Waldnaab waren aber laut Ermittlungen der Münchner Generalstaatsanwaltschaft bereits früher nach Syrien gereist und hatten dort gekämpft. Die mutmaßlichen Islamisten hätten zu diesem Zeitpunkt nicht wissen können, dass es aus Sicht des Bundesjustizministeriums illegal ist, als Mitglieder von Dschunud al-Scham für die Freiheit Syriens zu kämpfen.

Unterricht am Sturmgewehr

Laut Anklage beteiligten sich die 26 und 38 Jahre alten Männer als Mitglieder von Dschunud al-Scham ("Die Soldaten Syriens") am bewaffneten Kampf gegen den syrischen Machthaber Baschar al-Assad. Demnach waren die im oberpfälzischen Neustadt an der Waldnaab lebenden türkischen Staatsbürger im Oktober 2013 für etwa zehn Tage nach Syrien gereist und hatten dort an bewaffneten Patrouillenfahrten teilgenommen, wozu sie auch an Sturmgewehren unterrichtet wurden.

Die Angeklagten äußern sich nicht

Der 38-Jährige habe nach seiner Rückkehr in die Heimat versucht, weitere Mitglieder für die Gruppe zu anzuwerben. Im Frühjahr 2014 sei er erneut für einen Monat nach Syrien gereist und habe dort gekämpft. Im Mai 2017 wurde er in seiner Wohnung in Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der andere Angeklagte ist auf freiem Fuß. Beide äußerten sich am Dienstag nicht zu den Vorwürfen.