Der 30-jährige Postmitarbeiter muss sich heute wegen Nachnahme-Betrugs mit dem Gesamtschaden von 10.859,64 Euro verantworten. Die Staatsanwaltschaft spricht von fast 70 Fällen.
Post fordert Geld nicht zurück
Der 30-Jährige war von Dezember 2014 bis März 2016 bei der Deutschen Post AG als Brief- und Paketzusteller beschäftigt und in Laufach, Mömbris und Schöllkrippen im Einsatz. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Nachnahmegebühren für ausgelieferte Pakete nicht in die entsprechenden Tresore gelegt, sondern selbst einbehalten zu haben. Alleine am 19. Dezember 2014 soll er beispielsweise mehr als 1.000 Euro einbehalten haben. Die Deutsche Post AG unterließ es laut Anklageschrift, die Nachnahmezahlungen vom Angeklagten einzufordern.