Das Foto zeigt ein Auto, das rundherum mit bunten Lichterketten geschmückt ist
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Getuntes Auto als rollender Christbaum in Schongau unterwegs

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Auto mit Weihnachtsbeleuchtung getunt: Hohes Bußgeld für Fahrer

Auto mit Weihnachtsbeleuchtung getunt: Hohes Bußgeld für Fahrer

Ein mit vielen Lichterketten verziertes Auto hat in Schongau für Aufsehen gesorgt. Die Polizei stoppte den Fahrer und stellte gleich mehrere Mängel an dem Wagen fest – dem Fahrer droht jetzt ein empfindliches Bußgeld.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Ein 22-Jähriger aus Schongau im Landkreis Weilheim-Schongau hat sein Auto mit vielen Lichterketten geschmückt. Die Polizei wurde auf das in grellen Farben leuchtende Vehikel aufmerksam und unterzog es einer Kontrolle.

Rundumbeleuchtung am Auto nicht erlaubt

Eine derart ausgeprägte Weihnachtsbeleuchtung ist an Autos nicht erlaubt. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung darf das Licht vorne nur weiß und hinten nur rot sein. Die Polizisten fanden bei genauerer Inspektion weitere Verstöße: Der Fahrer habe an dem Wagen auch Umbauten vorgenommen, die mit den einschlägigen Verkehrsvorschriften nicht ansatzweise in Einklang zu bringen seien, heißt es.

Polizei entdeckt viele Verstöße

Demnach war das Fahrwerk viel zu tief eingestellt, ein Überrollbügel im Innenraum installiert und ein überdimensionierter Heckspoiler angebracht. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung konnte der 22-Jährige nicht vorweisen. Am Fahrzeug waren rote Oldtimerkennzeichen angebracht, die auf die Mutter des jungen Mannes zugelassen waren.

Weihnachtsgeschenk: Ordentliches Bußgeld

Die Polizei legt dem jungen Mann weiter zur Last, dass er wenig Einsehen für sein verkehrswidriges Verhalten gezeigt habe. Der 22-Jährige hatte sein Fahrzeug und den Polizeieinsatz in den Sozialen Medien präsentiert. Insofern könne man nicht mehr von einem versehentlichen Fehltritt des jungen Mannes ausgehen, so die Polizei.

Der Fahrer müsse nun mit einem Bußgeld rechnen, noch stehe ein technisches Gutachten aus, erläuterte die Polizei. Billig wird es wohl nicht: Der Fahrer dürfte laut Polizei wegen erheblicher Verstöße gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung, der Abgabenordnung und des Straßenverkehrsgesetzes zur Verantwortung gezogen werden. 

Mit Informationen von dpa

Dieser Artikel ist erstmals am 24. Dezember 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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